Das Personal der Kunstuniversität Linz hat die Möglichkeit für mindestens 2 Tage bis maximal 2 Monate im Zuge von Erasmus im Ausland zu unterrichten bzw. sich fortzubilden. Für diesen Zeitraum ist dann eine Erasmusförderung - inklusive Reisekosten - möglich.
Voraussetzung: Eine mindestens eineinhalb Jahre ununterbrochene Anstellung.
update 7.10.2020
Aufgrund der Covid19-Pandemie wird im WS 2020/21 keine Staff Mobility angeboten.
Sobald eine Einladung einer Gastinstitution erfolgt ist, per Mail, Telefon oder persönlich Kontakt mit dem Auslandsbüro, Frau Michaela Ortner, aufnehmen, um zu klären, ob der Aufenthalt förderbar ist.
Benötigte Unterlagen
Bitte die Unterlagen erst nach einem Erstgespräch vorbereiten!
Nach dem Aufenthalt
Personalmobilität zu Unterrichtszwecken
Voraussetzungen für die Förderung:
Personalmobilität zu Fortbildungszwecken
Darunter fallen kurze Mitarbeitsphasen, Job Shadowing-Schemen, Studienbesuche, Workshops etc. Die Teilnahme an Konferenzen kann leider nicht gefördert werden.
Mobilität mit besonderen Bedürfnissen
Es besteht die Möglichkeit, um einen Sonderzuschuss anzusuchen. Für Personal gibt es für Mobilitäten mit Kind keinen Zuschuss.
Genauere Informationen finden Sie hier: Sonderzuschuss bei besonderen Bedürfnissen
Kontakt
Mag. art. Michaela Ortner
international.office@ufg.at
T: +43 (0) 732 7898 2283
Öffnungszeiten:
Montag 9.00-12.00 und 13.30-15.00
Dienstag 13.30-15.30
Mittwoch 9.00-12.00
Kunstuniversität Linz
Auslandsbüro | International Office
Rechts- und Studienabteilung
Hauptplatz 6, 3. Stock
4020 Linz | Austria