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Anerkennungen allgemein

Anerkennung von Vorstudien an der Kunstuniversität Linz:

Kontakt: silvia.lettner@kunstuni-linz.at,  Hauptplatz 6,  Raum H6.03.24

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NEU ab dem Studienjahr 22/23!!!

Die Anerkennung für bereits vor der Zulassung absolvierte Prüfungen, andere Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen ist bis spätestens Ende des zweiten Semesters zu beantragen! Ausnahme: Anrechnung für freie Wahlfächer.

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 § 78.

(1) Positiv beurteilte Prüfungen und andere Studienleistungen sind bis zu dem in Abs. 4 Z 6 festgelegten Höchstausmaß anzuerkennen, wenn

1. keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse) bestehen und

2. sie an einer der folgenden Bildungseinrichtungen abgelegt wurden:

a) einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung gemäß § 51 Abs. 2 Z 1; (Anmerkung: Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Akademien, Fachhochschulen oder vergleichbaren Institutionen)

b) einer berufsbildenden höheren Schule in den für die künftige Berufstätigkeit erforderlichen berufsqualifizierenden Fächern;

c) einer allgemeinbildenden höheren Schule unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung in künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen sowie in sportlichen und sportlich-wissenschaftlichen Fächern.

aus: Universitätsgesetz 2002 §78:  www.ris.bka.gv.at

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 ABLAUF der Anerkennung:

* Anerkennungsformulare (siehe rechts "Formulare -> Anerkennungsformular"):

- In diese Liste werden diejenigen Lehrveranstaltungen/Leistungen eingetragen, die an einer Bildungseinrichtung positiv absolviert wurden und die anerkannt werden sollen. Außerdem wird hier eingetragen wofür die absolvierten Leistungen im Studienplan der Kunsuniversität Linz angrechnet werden sollen.

* Vorzulegen sind:

  • Das ausgefüllte Anerkennungsformular inkl. Unterschrift der/des StudienadministratorIn, die die Gleichwertigkeit bestätigt
  • Nachweis der erfolgreich absolvierten Lehrveranstaltungen/Lesitungen (Abschrift der Studiendaten, Lehrveranstaltungszeugnis, Zeugnisse) - ausser es handelt sich um Zeugnisse der Kunstuni Linz. Diese müssen nicht beigelegt werden.

-Wenn möglich (für die/den Studienadministrator*in):

  • Beschreibung der Inhalte der erfolgreich absolvierten Lehrveranstaltungen, um eine Gleichwertigkeit feststellen zu können (z. B. Inhaltsnachweise in Form von Studienplänen, Modulbeschreibungen, Weblinks..)

Bitte beachten Sie auch die Beglaubigungsbestimmungen fremdsprachiger Zeugnisse und die Erläuterungen zur Anerkennung von Prüfungen

Beglaubigungsbestimmungen fremdsprachige Zeugnisse: Beglaubigung ausländischer Urkunden im Hochschulwesen (Beglaubigungsliste Hochschulwesen)

ausgefülltes und unterschriebenes Anerkennungsformular inkl. Nachweise per E-Mail an silvia.lettner@kunstuni-linz.at senden.

Antrag auf Verringerung des Stundenausmaßes der freien Wahlfächer wegen ÖH-Tätigkeit (Antrag ECTS Punkte bei Körperschaft)

Ausländische Noten werden mit dieser Formel in das österreichische Notensystem umgerechnet.

Anerkennungen Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) Cluster Mitte

Gilt nur für Lehramtsstudierende, die die Kunstuniversität als erstzulassende Universität haben!

Alle anderen Lehramtsstudierenden müssen die Anerkennungen über das LiLes Servicecenter (www.liles.at/anerkennung) oder über ihre erstzulassende Uni abwickeln)

Anerkennung von Vorstudien an der Kunstuniversität Linz:

Es können Lehrveranstaltungen anerkannt werden, die an einer postsekundären Bildungseinrichtung, also Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Akademien, Fachhochschulen oder vergleichbaren Institutionen erfolgreich absolviert wurden.

Es muss eine Gleichwertigkeit (Inhalte der Lehrveranstaltungen und  ECTS) der absolvierten Lehrveranstaltungen mit denen aus dem Sekundarstufencurriculum (Cluster Mitte) gegeben sein.

Die Anerkennung von Lehrveranstaltungen wird an der Institution beantragt, an der die Erstzulassung erfolgt ist.

* Fachspezifische Anerkennungslisten (siehe rechts "Anerkennungsformulare Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) Cluster Mitte"):

- In diese Liste werden diejenigen Lehrveranstaltungen eingetragen, die an einer postsekundären Bildungseinrichtung positiv absolviert wurden und die anerkannt werden sollen.

* Vorzulegen sind:
- Die ausgefüllte Anerkennungsliste (zusätzlich per Email als Excel-Datei an silvia.lettner@kunstuni-linz.at senden)
- Nachweis der erfolgreich absolvierten Lehrveranstaltungen (Abschrift der Studiendaten, Lehrveranstaltungszeugnis - zusätzlich per Email als pdf-Datei an silvia.lettner@kunstuni-linz.at senden)
- Beschreibung der Inhalte der erfolgreich absolvierten Lehrveranstaltungen, um eine Gleichwertigkeit feststellen zu können (z. B. Inhaltsnachweise in Form von Studienplänen, Modulbeschreibungen, Weblinks.. - zusätzlich per Email als pdf-Datei an silvia.lettner@kunstuni-linz.at senden)

Äquivalenzen alter/neuer Studienplan:
Diplomstudium BE / Bachelorstudium BE    

Diplomstudium MG / Bachelorstudium MG

Diplomstudium TG / Bachlorstudium TG (2016), auslaufend

Diplomstudium WE / Bachelorstudium WE (2016), auslaufend

Bachelorstudium TG (2016) / GTT 2017

Bachlorstudium WE (2016) / GTT 2017

Absolventen der Primarstufe (Bachelor für  NMS) 

Liste der jeweiligen Lehrveranstaltungen, die Absolventen der Primarstufe (Bachelor für  NMS) zusätzlich absolvieren müssen.

Anerkennungsformulare Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) Cluster Mitte